Zuchtrichtlinien und -voraussetzungen


Hier möchte ich auf die wichtigsten Zuchtrichtlinien eingehen und dabei sowohl Verbandsvorgaben, als auch eigene Grundsätze ansprechen.

Da, wie bereits mehrfach erwähnt, der Germanische Bärenhund noch keine FCI-Anerkennung hat, gestaltet es sich nicht ganz einfach, sich einem Zuchtverband anzuschliessen. Die meisten Verbände legen Wert auf die FCI-Klassifizierung der Rassen der angeschlossenen Zuchtstätten und richten z.B. auch Ausstellungen ausschliesslich für diese Rassen aus. Nach vielen Telefonaten und Gesprächen musste ich so leider feststellen, dass es in meiner Nähe (zur Zeit?) keinen Zuchtverband gibt, der mich als Germanische Bärenhundzuchtstätte aufnehmen könnte. Aus diesem Grund bin ich trotz der geographischen Entfernung dem BSH (Bayerisch Sächsischer Hundeverband) beigetreten, habe dort meinen Zwingernamen beantragt und eintragen lassen, sämtliche von Birlas Papieren, Nachweisen und Dokumenten eingereicht und mich so als Zuchtstätte von den Wesergermanen registrieren und genehmigen lassen.


Hier nun also Informationen zu Zuchtbuchbestimmungen und Zuchtvoraussetzungen des BSH, in Klammern ggf. meine Anmerkungen zur persönlichen Auffassung und/oder Handhabe des jeweiligen Punktes.


- Es dürfen nur gesunde und wesensfeste Rassehunde verwendet werden.

- Sie müssen über eine von einem Zuchtverband anerkannte Ahnentafel verfügen.

- Ab einer Schulterhöhe von 40cm müssen HD- und ED-Befunde vorgelegt werden.

- Das Mindestalter für den ersten Zuchteinsatz liegt für großwüchsige Rassen bei 18 Monaten. (Anmerkung: sollte alles passen und Birla in diesem Jahr belegt werden, wäre sie zum Deckzeitpunkt ca 22 Monate alt und bei Geburt der Welpen demnach ca. 24 Monate alt.)

- Inzestzucht ist untersagt.

- Eine Zuchthündin darf in zwei Jahren höchstens dreimal werfen. (Anmerkung: Hier muss ich für mich bzw. meine Hündin widersprechen. Ich fände schon jährlich einen Wurf viel, zwei in einem Jahr schließe ich ausdrücklich aus.)

- Zuchtausschliessende Fehler sind insbesondere Wesensschwäche, erhebliche Zahn- oder Kieferfehler, Epilepsie, Fehlfarben, schwere Hüftgelenksdysplasie, etc. (Anmerkung: Mein Anspruch liegt da etwas höher, demnach werde ich ausschliesslich Zuchttiere mit dem Befund "HD frei" einsetzen. Zuchtausschließend wäre für mich des Weiteren auch ein Nichtentsprechen des Rassestandards.)

- Die Besitzer von zur Paarung vorgesehener Hunde haben sich vor dem Deckakt zu überzeugen, dass die Zuchtvoraussetzungen erfüllt sind. (Anmerkung: vor!! dem Deckakt)

- Zur Zucht eingesetzte Tiere müssen zuvor zuchttauglich geschrieben sein.

- Der Züchter hat einen Wurf dem Verband spätestens bis zum vollendeten 4. Monat mitzuteilen.

- Dem Zuchtwart ist die Kontrolle des Wurfes, der Hündin und der Aufzucht uneingeschränkt zu ermöglichen.

- Die entsprechenden Schutzimpfungen sind mit dem Tierarzt zu besprechen und von diesem durchzuführen. Die Vorschriften zum Chippen von Hunden sind zu befolgen. (Anmerkung: alle unsere Welpen bekommen mit 8 Wochen ihre erste Kombinationsimpfung, einen Mikrochip und einen EU-Heimtierausweis.)


Weitere Grundsätze, die ich meiner Zucht zugrunde lege:


- Es wird ein detailliertes und lückenloses Zuchtbuch geführt (Läufigkeiten, Deckversuche, erfolgreiche Deckakte, Trächtigkeiten inkl. Verlauf, Geburten inkl. Verlauf und Infos zum Wurf (selbstverständlich ggf. auch Totgeburten und Verluste), später gesundheitliche Befunde der Nachkommen, etc.).

- Die DNA beider Elterntiere eines Wurfes wird beim Verband hinterlegt.

- Sollte die Abstammung des Rüden nicht zweifelsfrei belegbar sein, wird vor dem Deckakt auch von ihm eine DNA-Analyse durchgeführt, sofern der Rüdenbesitzer zustimmt.

- Die Welpenkäufer werden verpflichtet, im entsprechenden Alter das HD- und ED-Röntgen durchführen zu lassen und die Befunde mitzuteilen.

- Jeder Welpe bekommt vor Abgabe nach Untersuchung durch einen zwingerfremden Tierarzt ein tierärztliches Gesundheitszeugnis ausgestellt.

- Die Mutterhündin wird bereits in der Trächtigkeit, sowie Hündin und Welpen nach der Geburt nach gängigen empfohlenen Schemata entwurmt.

- Sollte eine Hündin zweimal nicht natürlich gebären können, sondern per Kaiserschnitt entbinden, wird sie daraufhin aus der Zucht genommen.

- Die Welpen werden frühestens mit neun Wochen abgegeben.

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